ElternbeiraT: Internet-News
Gut besuchter Berufsfindungsabend 2020 an den Rupert-Ness Schulen Beim diesjährigen Berufsfindungsabend am 7. Februar 2020 stellten ehemalige Schüler sowie Eltern insgesamt 42 Berufe vor. Von der Ausbildung zur Hotelfachkraft oder zum Physiotherapeut über Software-Entwickler und Pfarrer bis Mechatroniker und Bauingenieur stand für Mittelschüler, Realschüler und Gymnasiasten ein breites Berufsspektrum zur Auswahl. Rund 120 Schülerinnen und Schüler nutzten die Gelegenheit, um Antworten auf persönliche Berufsfragen zu hören. Den Gesprächsabend organisierte der Elternbeirat der Rupert-Ness-Schulen. |
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News vom 12.02.2020/bo | ||
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Elternbrief vom 20.01.2020/bo | ||
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Elternbrief vom 18.12.2019/bo | ||
Montag, 03.02.2020 --> Infoveranstaltung zur Registrierung Knochenmarkspende der DKMS | ||
News vom 14.11.2019/bo | ||
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
wir vom Elternbeirat begrüßen Sie recht herzlich zum neuen Schuljahr! Bevor wir weitere Projekte in unserer Schulfamilie starten, kurz noch ein Blick zurück zum Sommerfest der Schule vom 24. Juli: Sie alle haben sehr überzeugend beim Experiment der Müllvermeidung mitgemacht und Ihr eigenes Geschirr mitgebracht. Den wenigen, die es vergessen hatten, konnten wir mit Leih-Geschirr aushelfen. Dank Ihrer tatkräftigen Mithilfe konnten wir 1.141 Einheiten Einmal-Geschirr im Vergleich zum Sommerfest davor einsparen. Das war ein guter Abschluss des Schuljahres-Themas „Fairer Umgang mit Mensch und Natur“. Ganz herzlichen Dank dafür! Jetzt wünschen wir Ihnen einen guten Start ins neue Schuljahr und freuen uns, wenn wir Sie als Eltern unterstützen können!
Ihr Elternbeirat Carole-Anne Falckenberg, Gesamtelternbeiratsvorsitzende und Vorsitzende Elternbeirat Gymnasium |
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Berufsfindungsabend 2019 Auch in diesem Jahr kommen wieder knapp 40 Referentinnen und Referenten für den Berufsfindungsabend an unsere Schulen. Wir freuen uns sehr, dass Eltern, ehemalige Schülerinnen und Schüler sowie Freunde von Gymnasium und Realschule am Freitag, den 1. Februar 2019 von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr in der Aula und den direkt angrenzenden Klassenräumen ihre Berufe vorstellen. Von Angestellten bis Firmengründer, von Ausbildung bis Studium – hier kann jede und jeder fündig werden. In kleinen Runden taucht ihr in die unterschiedlichen Berufe ein. Euer großer Vorteil: Fragen beantworten die Referenten direkt aus der Praxis. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher und spannende Gespräche! |
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News vom 23.01.2019/bo | ||
Licht am Fahrrad kann Leben retten Liebe Eltern, Fahrradfahren ohne Licht ist riskant. Vor allem in der Früh radeln Kinder jetzt quasi im Dunkeln zur Schule. Denn es wird morgens erst spät hell und abends bereits früh dunkel. Wer dann eine Fahrradbeleuchtung hat, die zuverlässig funktioniert, der fährt deutlich sicherer. Auto-, Bus- und Lkw-Fahrer können das beleuchtete Fahrrad auf der Straße sehen. Nicht nur überhaupt sehen, sondern auch deutlich früher sehen und entsprechend reagieren. Dem Elternbeirat wurde berichtet, dass einige Kinder anscheinend ohne Beleuchtung am Fahrrad in die Schule unterwegs sind. Daher unser dringender Appell an Sie, liebe Eltern: Fragen Sie Ihr Kind regelmäßig, ob seine Fahrradbeleuchtung funktioniert. Tauschen Sie eine defekte Beleuchtung umgehend aus. Und rüsten Sie eine möglichweise gar nicht vorhandene dringend nach. Wir vom Elternbeirat wünschen wir uns ebenso wie die Schule, dass alle Schüler wohlbehalten durch die dunkle Zeit kommen! Ihr Elternbeirat der Rupert-Ness-Schulen |
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News vom 03.12.2018/bo | ||
Einzelzuschuss beim Elternbeirat beantragen – so geht das Für bestimmte schulische Veranstaltungen können Familien mit geringem Einkommen oder in Notlagen einen finanziellen Zuschuss beim Elternbeirat beantragen. Das gilt etwa für Klassenfahrten, Skilager oder Schullandheim. Eltern können sich dazu vertrauensvoll und diskret an die Vertrauensfrau des Elternbeirats für Einzelzuschüsse wenden. Für die Amtszeit 2018/2020 wurde dazu erneut Frau Alexandra Giuliani gewählt. Kraft Ihres Amtes ist die Vertrauensfrau verpflichtet, die persönlichen Daten im Zusammenhang mit dem Antrag geheim zu halten und keine Daten an Dritte weiter zu geben. Eltern müssen also nicht befürchten, dass ihr Antrag bekannt wird. Für einen formlosen schriftlichen Antrag benötigt die Vertrauensperson für Einzelzuschüsse folgende Informationen:
Ohne Einkommensnachweis darf der Antrag leider nicht bearbeitet werden. Wie bereits erwähnt, werden alle Daten und Formulare streng vertraulich behandelt. Auch der Elternbeirat selbst oder die Schule erfahren keine persönlichen Daten. Liebe Eltern, es liegt uns - Ihrem Elternbeirat - sehr am Herzen, Gleichheit zu schaffen und jedem Kind zu ermöglichen, an einer schulischen Veranstaltung teilzunehmen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, falls Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder finanzielle Unterstützung benötigen, sich vertrauensvoll an Frau Giuliani zu wenden und den formlosen Antrag zu stellen: Ihr Elternbeirat der Rupert-Ness-Schulen Ottobeuren |
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News vom 12.11.2018/bo | ||
Elternbeirat braucht Spenden für seine Arbeit Wozu braucht der Elternbeirat eigentlich Geld, fragen Sie sich vielleicht. Soll das Gremium nicht in erster Linie Anlaufstelle für Eltern sein und als Bindeglied zwischen Schule und Eltern fungieren? Ja, das ist auf jeden Fall unsere wichtigste Aufgabe. Wir vom Elternbeirat treffen uns im Schnitt alle sechs Wochen, um mit der Schulleitung, aber auch intern im Gremium schulische Themen zu besprechen und Lösungen zu finden. Zusätzlich organisiert Ihr Elternbeirat den Elternsprechtag mit und das Schulfest, das alle zwei Jahre stattfindet. Auch die Organisation des Tanzkurses und des Berufs-Findungsabends übernimmt Ihr Elternbeirat. Geld zugunsten unserer Kinder benötigt Ihr Elternbeirat für zwei Punkte: Einkünfte kann Ihr Elternbeirat über den Getränke- und Speisenverkauf beim Schulfest erzielen, in erster Linie aber sind wir auf Spenden großzügiger Eltern in jeglicher Höhe angewiesen. Hier einige Beispiele, was mit Elternspenden in den letzten Jahren gefördert werden konnte:
Steuern sparen – Spenden bei Steuererklärung geltend machen Für Spenden bis 200 € je Kalenderjahr brauchen Sie keine zusätzliche Zuwendungsbestätigung. Fügen Sie Ihrer Steuererklärung einfach die Buchungsbestätigung Ihrer Bank hinzu. Bei Beträgen über 200 € erhalten Sie automatisch eine vom Elternbeirat ausgestellte Zuwendungsbestätigung. Bitte teilen Sie uns dazu bei der Überweisung Ihre Adresse mit. Bankverbindung des Elternbeirats der Rupert-Ness-Schulen Ottobeuren: Kontoinhaber: Elternbeirat Rupert-Ness-Schulen IBAN: DE35 7316 0000 0006 4056 65 BIC: GENODEF1MIR (Genossenschaftsbank Unterallgäu, Mindelheim) Wir freuen uns über jede Spende! Carole-Anne Falckenberg und Klaus Wassermann |
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News vom 08.11.2018/bo | ||
Tanzkurs – schon angemeldet!?! Die Vorbereitungen für den Tanzkurs 2018/19 für die 9. Jahrgangsstufe sind in vollem Gange! Ist Ihre Tochter oder Ihr Sohn schon angemeldet? Die Anmeldung bis spätestens 19.7.2018 im Sekretariat abgeben! Hier nochmal die wichtigsten Termine auf einen Blick: Freitag, 05.10.2018 Der Tanzkurs beginnt!!! Samstag, 17.11.2018 Tanzparty in der Tanzschule Trautz & Lorinser Samstag, 08.12.2018 Tanzparty in der Tanzschule Trautz & Lorinser Samstag, 19.01.2019 festlicher Premierenball in der Stadthalle in Memmingen
Der Tanzkurs in der 9. Jahrgangsstufe ist für die Schüler-und Schülerinnen mittlerweile eine nicht mehr wegzudenkende Veranstaltung! In den gemeinsamen Tanzstunden wird viel gelacht und so manche neue Erfahrung in Bezug auf Etikette und Verhaltensformen gemacht, die auch im späteren Leben immer wieder zum Einsatz kommen! Abgerundet wird diese „Ausbildung“ durch den Premierenball! Ein tolles Erlebnis, auch für die Eltern, sich in diesem festlichen Rahmen zu bewegen! Viel Freude mit und rund um den Tanzkurs und viel Erfolg den Tanzschülerinnen und Tanzschülern wünscht Ihnen Silvia Riedele Im Namen des Elternbeirat |
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News vom 10.07.2018/bo | ||
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Leseratten aufgepasst! Nagelneue Lieblingsbücher in der Schülerbücherei! Für alle Fans der Warrior Cats geht es bereits in die fünfte Staffel. Freunde der drei !!!, von Gregs Tagebuch oder Tom Gates können sich genauso über aktuelle Bände freuen, wie Liebhaber von Elena – Ein Leben für Pferde oder Charlottes Traumpferd. Aber auch einige neue Buchreihen wie Evolution, Alea Aquarius und Lying Game haben wir in unsere Regale aufgenommen. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals herzlich für eine tolle Bücherspende bedanken, die wir anlässlich einer Autorenlesung erhalten haben. Die bekannte Kinderbuchautorin Valija Zinck stellte ihren neuen Jugendroman Penelop und der funkenrote Zauber den begeisterten Schülern/innen der Unterstufe vor. Die Schülerbücherei ist montags und mittwochs in der Pause für alle Schüler/innen geöffnet.
Carole-Anne Falckenberg |
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News vom 26.06.2018/bo | ||
Illegales Streaming kann richtig teuer werden… Liebe Eltern, illegales Streaming kann entdeckt und teuer werden, wie zwei Fälle an unseren Rupert-Ness-Schulen zeigen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat deutlich gemacht, dass es für ihn keinen Unterschied zwischen Downloaden und Streamen von urheberrechtlich geschützten Online-Inhalten angeht. Beide werden strafrechtlich verfolgt. Und Eltern haften dabei stets für ihre Kinder. 1. Unterschied zwischen Downloaden und Streamen Downloaden: Beim Downloaden wird z. B. ein Video oder Lied in Form einer Datei auf dem lokalen elektronischen Gerät (Handy, Tablet, Notebook, Computer…) des Nutzers gespeichert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein richtungsweisendes Urteil getroffen. Wer Filme, Serien oder Sportevents illegal im Internet streamt bzw. nutzt, begeht damit eine Urheberrechtsverletzung. Das bedeutet, dass sich jeder strafbar macht, der Filme oder Serien über einen illegalen Stream schaut. Seit 2017 ist nicht nur die Bereitstellung oder Vervielfältigung, sondern auch die bloße Nutzung rechtswidrig. 2. Fall aus unserer Schule Anfang April erhielten zwei Eltern Briefe bzw. Rechnungen in Höhe von jeweils 915 EUR wegen Urheberrechtsverletzung (insgesamt sind es 3,30 Minuten, die angeschaut wurden). Die Kinder haben es selbstverständlich nicht mit Absicht gemacht, weil sie umfassend über die Gefahren belehrt worden waren. Nichtsdestotrotz werden die Eltern für dieses „Versehen“ zur Kasse gebeten, da Sie Inhaber des Internetanschlusses (IP-Adresse) sind, über den die Kinder die illegalen Streams genutzt haben. Mit diesem konkreten Fall möchten wir vom Elternbeirat Sie auf die Gefahr des Streamens aufmerksam machen. Jedes Kind könnte, auch ohne böse Absichten, diesen Fehler begehen. Wir empfehlen Ihnen ein offenes Gespräch mit Ihren Kindern über genau diese Gefahren Carole-Anne Falckenberg |
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News vom 24.04.2018/bo |